Ärtze



Dr. Kuck - Fachvortrag "Gefährdung der Gesundheit durch Windkraftwerke"


Sieht man von Unfallgefahren z.B. durch Rotorblattbruch, Blitzschlag, Brand, Vereisung und mechanische Zerstörung durch Sturm ab, sind Emissionen Hauptursache für die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung verantwortlich.                   (Quelle: www.Windwahn.de)




Ärzte für Immissionsschutz


Infraschallfolgen können erst nach Monaten oder Jahren der periodischen Belastung entstehen. Unsere Gesundheit kann nicht einer gewollten technischen Entwicklung geopfert werden, son- dern muss zwingend mit dieser Schritt halten. Gesundheitliche Schutzbereiche sind nicht ver- handelbar!



Biologische Wirkungen von tieffrequentem Schall/Infraschall Silvester Siegmann und Uwe Nigmann


Infraschall und tieffrequenterSchall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?


Überlegungen zu „unter 8 Hz“


Positionspapier zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau derErneuerbaren Energien


Ärztekammer für Wien



Tag des Lärms: 30.04.2014

Ärztekammer warnt vor groß dimensionierten Windkraftanlagen Umfassende Studien über mögliche gesundheitsgefährdende Auswirkungen sowie ein Mindestabstand in besiedelten Gebieten gefordert.

Wien (OTS) – Lärmphänomene, die durch den Betrieb von Windkraftanlagen verursacht werden, kommen zunehmend in den Fokus der Wissenschaft. Darauf wies die Ärztekammer heute, Mittwoch, anlässlich des „International Noise Awareness Day“ hin. Sie fordert nun umfassende Studien zu den möglichen gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Windkraftanlagen sowie einen Min- destabstand in besiedelten Gebieten.

Windkraftanlagen sind, im Unterschied zu einzelnen Windkrafträdern, groß dimensioniert und in sogenannten Windparks zusammengefasst. Allein der Rotordurchmesser aktueller Windkrafträder beträgt bis zu 114 Meter, also fast die Länge eines Fußballfelds. Die Drehgeschwindigkeiten der Rotorblätter betragen zwischen 270 und 300 Stundekilometer, wodurch nicht überhörbare Geräusche und Lärmemissionen verursacht werden.

Genau hier setzt die Kritik der Ärztekammer an: „Unser Ziel muss es sein, Schlafstörungen, psychische Affektionen und irreversible Schädigungen des Gehörs durch Lärm, wie er auch bei Windkraftanlagen entsteht, zu verhindern“, so der Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, Piero Lercher.

Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häuften, seien umfassende Untersuchungen hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen „unabdingbar“.                                        (Quelle: © Ärztekammer für Wien)


Auswirkungen von Windrädern auf die Gesundheit Vortrag von Dr. med. Johannes Mayer D.O.M.


Infraschall - der unhörbare Lärm


Dr. med. Johannes Mayer aus Rieden befasste sich mit dem Thema Infraschall. Darunter versteht man Schall, dessen Frequenz unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt. Von Infraschall gingen sehr wohl Gesundheitsgefahren aus, so Mayers Ansicht.

Was die Windindustrie und die Politik propagierten, sei einfach falsch. „Man findet nur das, was man misst“, sagte er und verwies auf ungeeignete Messmethoden. Der Bürger werde für dumm verkauft.

Obwohl der Infraschall nicht hörbar sei, werde er vom Ohr über die äußeren Haarzellen als Impuls in das Stammhirn übertragen und könne dort die Zentren für Gleichgewicht, Atmung und Herzfrequenz stören. Zusätzlich komme es zur Überlagerungen biologischer Rhythmen.

Kurzfristige Reaktionen auf Infraschall seien unter anderem Ohrdruck, Unsicher-heits- und Angstgefühle, Schwindel, Erschöpfung, Morgenmüdigkeit oder Herab-setzung der Atemfrequenz.

Langzeitwirkungen seien eine Herabsetzung der Atemfrequenz mit Verschlechte- rung von Atemwegserkrankungen und generell der Sauerstoffversorgung, chronischer Stress mit nächtlicher Unruhe und Schlafstörungen, Veränderung der Hirnphysiologie.

Auswirkungen seien emotionale Labilität, Depression, Burn-out und einiges mehr. Infraschall erhöhe den Blutdruck, vermindere die Anpassungsfähigkeit des Herzens und erhöhe das Herzinfarktrisiko. Infraschallschäden seien keine „wissenschaftliche Spinnerei“, sagte Mayer und führte zahlreiche internationale Studien an, die das belegen.”
 (Auszug aus Depression und Burn-out im Schatten der Windkraft | Augsburger Allgemeine | 11.05.14)



Infraschall und Föhn


Die Meteorologen Wanka und Höppe hätten schon 2005 nachgewiesen, dass sich im Großraum München an bestimmten Föhntagen Infraschall stark gesundheitsschädlich auswirke. Damit nicht genug: "Die Suizidrate und die Notarzteinsätze wegen psychischer Störungen haben sich an diesen Tagen verdreifacht." Ursache sei eine sogenannte "schmalbandige" Störung. Und eben diese Störungen würden auch von Windanlagen erzeugt.


Zur Position des polnischen Institutes für Volksgesundheit zu Windparks



8. März 2016 Polen

 

Das Staatsinstitut ist der Ansicht, dass Windparks zu nahe an Gebäuden liegen, die für die dauerhafte Nutzung von Menschen bestimmt sind. Windenergieanlagen können auf Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner in ihrer Nähe einen negativen Einfluss haben.

Die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit , die das Institut bei seiner Positionierung in Betracht gezogen hat, sind:

 

  • der emittierte Geräuschpegel in Abhängigkeit von Landschaftsformen und   Landnutzung rund um den Windpark, sowie von den technischen Komponenten der Windturbinen und der Windgeschwindigkeit,
  • der aerodynamische Geräuschpegel einschließlich Infraschall-Emissionen und niederfrequente Rauschkomponenten,
  • die Art des emittierten Geräusches unter Berücksichtigung der Modulation, der Impulshaltigkeit und der tonalen Eigenschaften und die Möglichkeit der Interferenzen von Wellen, die von mehreren Windturbinen emittiert werden,
  • die Gefahr des Eiswurfs durch die Rotoren,
  • das Risiko eines WEA-Unfalls z.B. mit herabfallenden Rotorblättern oder Teilen davon,
  • der Effekt des Schattenschlages
  • der elektromagnetische Strahlungspegel in unmittelbarer Nähe von Turbinen,
  • die Wahrscheinlichkeit von Schlafstörungen und Lärmausbreitungen in der Nacht,
  • die Höhe der Lärmbelastung und die Wahrscheinlichkeit von Symptomen wie Stress und Depressionen, die in Folge der Langzeitexposition an Windkraftwerken auftritt, sowohl bezogen direkt auf Geräuschemissionen als auch auf die Ablehnung der Geräuschquelle (WEA).


Die momentan angewandte Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung von Windfarmen ist nicht auf Windgeschwindigkeiten über 5 m/s anwendbar. Außerdem werden nicht der komplette Frequenzgang, hier besonders der niederfrequente Bereich, und der Grad der Beeinträchtigungen berücksichtigt. Nach Ansicht des Instituts sind die derzeit geltenden Gesetze und Verordnungen in Polen, in Bezug auf Risikofaktoren, die sich in der Praxis nur auf den Geräuschpegel beziehen, nicht nur unzureichend, um Windkraftanlagen zu genehmigen, sondern auch ungeeignet, die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Nach Ansicht des Instituts besteht aufgrund der derzeit fehlenden umfassenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Bewertung gesundheitlicher Gefahren durch den Anlagenbetrieb dringender Bedarf, eine umfassende Methodik zu entwickeln, nach der ein ausreichender Abstand zwischen WEA und Wohnbebauung bestimmt werden kann. Die Methodik sollte alle oben genannten potenziellen Risikofaktoren berücksichtigen und das Ergebnis sollte die ungünstigste Situation widerspiegeln. Neben Landschaftsformen und Landnutzungseigenschaften sollte die Methodik auch die Kategorie, die Art, Höhe und Anzahl der WEA eines bestimmten Windparks und die Lage dieses Windparks zu anderen Windparks in der Nähe berücksichtigen. Ähnliche gesetzliche Regelungen zur Berücksichtigung mehrere Kriterien umfassenden Bewertungen, die auf komplexen numerischen Algorithmen beruhen, werden weltweit angewandt.

Das Institut ist sich der Tatsache bewusst, dass sich die Entwicklung eines entsprechenden Algorithmus innerhalb eines kurzen Zeitraums aufgrund der Vielfalt der genannten Faktoren und der komplizierten Natur eines solchen Algorithmus als sehr schwierig erweisen kann. Daher erscheint die Bestimmung eines Mindestabstandes von WEA zur Wohnbebauung die effektivste und einfachste Lösung zu sein. Das Bestimmen von Mindestabstände entspricht ohnehin einer allgemein verbreiteten Handhabung.

Gestützt auf die oben genannten Argumente, empfiehlt das Institut 2 km als Mindestabstand von Windparks zu Gebäuden, bis eine umfassende Methodik für die Bewertung der Auswirkungen von Windindustrieanlagen auf die menschliche Gesundheit entwickelt sein wird. Der empfohlene Wert ergibt sich aus einer kritischen Bewertung von Forschungsergebnissen in referierten wissenschaftlichen Schriften, unter Berücksichtigung aller potenziellen Risikofaktoren für eine Durchschnittsentfernung, die in der Regel innerhalb der folgenden Grenzen festgelegt wird:

  • 0,5-0,7 km, oft als Ergebnis von Prognoserechnung, wobei der Geräuschpegel (dBA) den aktuell zulässigen Werten entspricht - ohne Berücksichtigung einer Anpassungen an die Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit und Modulationsmerkmale,
  • 1,5-3,0 km, als Resultat des Geräuschpegels, unter Berücksichtigung von Modulationen, niedrigen Frequenzen und Infraschall,
  • 0,5-1,4 km, angenommen im Zusammenhang mit Unfallrisiken z.B. herabfallende gebrochene Rotorblätter oder Teilen davon (abhängig von der Größe der Teile und deren Flugprofil, der Rotordrehzahl und des Turbinentyps),
  • 0,5-0,8 km, in denen die Gefahr von Eiswurf besteht, der von Rotoren geschleudert wird (abhängig von der Form und der Masse des Eises, Rotordrehzahl und Turbinentyp),
  • 1,0-1,6 km, unter Berücksichtigung des Schalldrucks der für Lärmbelästigung verantwortlich ist - betrifft 4% und 35% der Bevölkerung bei 30-45 dBA - für Menschen, die in der Nähe von Windparks leben,
  • 1,4-2,5 km, der Abstand bei dem die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Schlafsstörungen besteht (im Mittel zwischen 4% und 5% der Bevölkerung bei 30-45 dBA),
  • 2,0 km, im Zusammenhang mit dem Auftreten möglicher psychologischer Effekte aufgrund wesentlicher Landschaftsveränderungen (bezogen auf den Fall, in dem Windturbinen als dominantes Landschaftselement empfunden werden, die Rotorbewegung deutlich sichtbar ist und von den Menschen von jedem Standort aus bemerkt werden),
  • 1,2-2,1 km, für den Schattenschlag-Effekt (für die mittlere Windturbinenhöhe in Polen, einschließlich Rotor, von 120 bis 210 m).


In ihren Stellungnahmen ebenfalls berücksichtigt hat das Institut auch die empfohlenen Mindestabstände von Windparks zur Bebauung, die von Experten und Wissenschaftlern, sowie zentralen und lokalen Regierungsbehörden auf der ganzen Welt angegeben werden - in der Regel 1,0 bis 5,0 km.
 (Quelle und übersetzung: Windwahn.de)