Schall


Je nach  Windrichtung  und  Witterung  kann von den Windturbinen ein   äusserst  unangenehmes pulsierendes Geräusch   ausgehen. Schon in  ge- ringsten Stärken zerstört dieses   re- gelmässige, scharfe Zischen die Ruhe am Tag so wie in der Nacht und beeinträchtigt die Lebensqualität schwer.

Lärmimmissionen betreffen tausende Anwohner in um- liegenden Gemeinden


Ungeachtet der angewendeten Empfindlichkeitsstufe können grosse Windkraftanlagen mit ihrem hohen Emissionspegel umliegende Gebiete noch in mehreren Kilometern Ent- fernung beeinträchtigen.



Windkraftanlage St-Brais

Ein eindrückliches Beispiel für den Schall von Windkraftanlagen siehe unten.


Lärmverordnung (LSV) und Empfehlungen WHO (NNG)


Die Schweizerische Lärmschutz- verordnung (LSV) gibt Grenzwerte für die Lärmpegel in verschiedenen Empfindlichkeitsstufen und für Tag (7 - 19 Uhr) und Nacht (19 - 7 Uhr) vor. Für neue Projekte und Anlagen sind dabei die Planungswerte PW anzuwenden. Windkraftanlagen werden als Industrie- anlagen eingestuft (Vergl. Anhang 6. LSV).
Empfindlichkeitsstufe ES II gilt in Wohngebieten, ES I ist für Erholungs- zonen  vorgesehen. Dabei muss be-

rücksichtigt werden, dass in nachts besonders ruhigen Gebieten mit Er- holungscharakter wie den Gemeinden im Suhrental  schon geringere Emissionen zu grösseren Störungen führen können. Daher müsste hier ebenfalls ES I angewendet werden. Mit den Grenzwerten der ES II kann hier nachts eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.

Die Empfehlung der WHO für Grenz- werte in der Nacht in Wohngebieten (Night noise Guidelines NNG) geht ebenfalls von den tieferen Pegel aus, die der ES I der LSV entsprechen.       (Quelle: www.wind-still.ch)