Je nach Windrichtung und Witterung kann von den Windturbinen ein äusserst unangenehmes pulsierendes Geräusch ausgehen. Schon in ge- ringsten Stärken zerstört dieses re- gelmässige, scharfe Zischen die Ruhe am Tag so wie in der Nacht und beeinträchtigt die Lebensqualität schwer.
Ungeachtet der angewendeten Empfindlichkeitsstufe können grosse Windkraftanlagen mit ihrem hohen Emissionspegel umliegende Gebiete noch in mehreren Kilometern Ent- fernung beeinträchtigen.
Ein eindrückliches Beispiel für den Schall von Windkraftanlagen siehe unten.
Die Schweizerische Lärmschutz- verordnung (LSV) gibt Grenzwerte für die Lärmpegel in verschiedenen Empfindlichkeitsstufen und für Tag (7 - 19 Uhr) und Nacht (19 - 7
Uhr) vor. Für neue Projekte und Anlagen sind dabei die Planungswerte PW anzuwenden. Windkraftanlagen werden als Industrie- anlagen eingestuft (Vergl. Anhang 6. LSV).
Empfindlichkeitsstufe ES II gilt in Wohngebieten, ES I ist für Erholungs- zonen vorgesehen. Dabei muss be-
rücksichtigt werden, dass in nachts besonders ruhigen Gebieten mit Er- holungscharakter wie den Gemeinden im Suhrental schon geringere Emissionen zu grösseren
Störungen führen können. Daher müsste hier ebenfalls ES I angewendet werden. Mit den Grenzwerten der ES II kann hier nachts eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.
Die Empfehlung der WHO für Grenz- werte in der Nacht in Wohngebieten (Night noise Guidelines NNG) geht ebenfalls von den tieferen Pegel aus, die der ES I der LSV
entsprechen. (Quelle: www.wind-still.ch)
Neue Windkraftanlagen in Wikon geplant. Sie können die Karte und die Visualisierung hier anschauen.
Nun hat auch das Schweizer Fernsehen SRF verkündet:
Die Schweiz ist kein Windland. Windkraft rentiert nur dank Subventionen.
Sie können die Sendung des Wirtschaftsmagins ECO vom 22.03.2021 hier anschauen.
Die Visualisierung der geplanten Schweizer Windparks sind im Bericht prominent enthalten.