Schweizerischer Heimatschutz



Auszug aus dem Positionspapier des Schweizerischen Heimatschutz


Leider ist bei den zahlreichen Projekten für Windkraftanlagen kaum eine über- geordnete Koordination zu finden. Selbst in kantonalen und nationalen Schutz- gebieten werden Windparks geplant. Der Schweizer Heimatschutz fordert daher eine Planung auf nationaler Ebene.


Ausschlusskriterien des Schweizer Heimatschutzes für Standorte von Windkraftanlagen


Die folgenden Orte sind von Windparks freizuhalten:

 

  • Nationale Schutzgebiete und -objekte. Der Mindestabstand zu den Schutz- gebieten bemisst sich als diejenige Distanz, unter welcher diese Anlagen «den bis anhin freien Blick auf das geschützte Gebiet und dessen Unbe- rührtheit beeinträchtigen» können (gemäss bundesgerichtlicher Praxis).
  • Kantonale Schutzobjekte, sofern die Anlagen den Schutzzielen widersprechen, und kantonale Schutzgebiete, sofern die Anlagen den Zielen der Freihaltung der unbelasteten Landschaft entgegenstehen.
  • Landschaftsräume mit prägenden kulturhistorischen Hochbauten (Kirchen, Kapellen, Mühlen,Maiensässe, Alpsiedlungen, erhaltenswerte Heuställe usw.) und besondere Kulturlandschaftsformen wie Terrassenlandschaften sowie deren «Postkartenansichten». Unversehrte Landschaften sind das Kapital des Tourismus. Sie stellen einen beträchtlichen immateriellen und ökonomischen Wert dar.
  • Exponierte und unbelastete Kretensituationen, die Teil eines markanten Gebirgspanoramas oder einer Landschaftssilhouette sind (z.B. die erste Jurakette oder die erste Voralpenkette).
  • Wald (der Mindestwaldabstand entspricht 1 Anlagegesamthöhe), Seen (Ausnahme: Stauseenmit Staumauern) und Flüsse (Mindestabstand beträgt 300 Meter) und Wohngebiete (die französische Académie de Médecine empfiehlt einen Mindestabstand von 1500 Metern).
  • Aussichtspunkte und Aussichtslagen sowie Erholungsgebiete mit zahl- reichen Wanderwegen oder Gebiete mit Landschaftsentwicklungskonzepten (sanfter Tourismus).

Mindestens vier der sechs Ausschlusskriterien des Schweizer Heimatschutzes treffen auf unsere Region zu!


Bundesinventar der Landschaften und Natur-denkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)


BLN Gebiet (BLN 1317) Endmoränenzone von Staffelbach

Quelle: (BLN Kanton Aargau)
Quelle: (BLN Kanton Aargau)


LEP Landschaftsentwicklungsprogramm


Das Programm dient der nachhaltigen Entwicklung der Landschaft in der Region.
Das Hauptziel besteht in der Aufwertung und Vernetzung ökologisch wertvoller
Biotope sowie der Erhaltung und Förderung geschützter und / oder bedrohter
Tier- und Pflanzenarten. Ökologisch bedeutsame Flächen und Naturpotenziale
werden dargestellt und beschrieben, aus regionaler Sicht werden Prioritäten 
gesetzt und Massnahmen aufgelistet. 

(Quelle: Landschaftsentwicklungskonzept Kanton Aargau)


Wildtierkorridor


(Quelle: UAG So 31 Kanton Aargau)
(Quelle: UAG So 31 Kanton Aargau)

5. Fazit
Das Vernetzungssystem für Wildtiere kann mit Ausnahme einzelner Gebiete im Aare- und Limmattal weitgehend erhalten und verbessert werden. Es ist von grosser Bedeutung, dass es auch im Falle zukünftiger Projekte (z. B. beim Bau und der Erneuerung von Verkehrsträgern) nicht mehr unterbrochen wird. Bei Wildtierbarrieren oder problematischen Engnissen ist die Passierbarkeit soweit wie möglich wieder herzustellen. Eine befriedigende Verbindung der Wildtier-populationen kann nur erreicht werden, wenn das gesamte Netzwerk langfristig erhalten und die beeinträchtigten Stellen saniert werden. 

(Quelle: Grundlagenbericht Korridore Kanton Aargau)


Unten lesen Sie das Positionspapier des Schweizerischer Heimatschutz


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Positionspapier_Windkraftanlagen.pdf