Quell- und Grundwasser



Gefahren für die Trinkwasserversorgung


Die Grundwasserzone im geplanten Gebiet wird durch den Bau der Wind- kraftanlagen gefährdet und damit einhergehend die Wasserversorgung in Reitnau und Attelwil. Der Eingriff in

das heikle Wassersystem birgt grosse

Risiken, die nicht abschätzbar sind.

Wer trägt die Kosten im Falle von hydro-logischen und geologischen Schäden?

Werden die  Reitnauer und Attelwiler Bürger  vollumfänglich die Kosten tragen?



Grundwasserkontamination


Neben der potentiellen Gefahr einer Grundwasserkontamination durch Havarien während der Errichtung und des Betriebs von WKA sowie der Nitratproblematik infolge der umfang-reichen Rodungen können Stoff-einträge aus den Betonfundamenten der WKA in den Boden ebenfalls problematisch für das Grund- bzw. Trinkwasser sein. Über die Schwer-metallabgabe von Beton wurde in den vergangenen Jahren verstärkt geforscht (z. B. VOLLPRACHT & BRAMESHUBER 2005). Betone sind durch Herstellungsprozesse bedingt (Mitverbrennung von Sonderabfällen in den Zementöfen) gelegentlich sehr viel stärker als ihre Ausgangsstoffe mit Schwermetallen belastet. Von Beton in

Kontakt mit Boden oder Wasser

werden insbesondere Arsen, Zink,

Chrom, Cadmium, Quecksilber und Vanadium abgegeben. Chrom, das u. a. aus den Rohstoffen Kalkstein, Ton oder Sand stammt, liegt dabei oft in der stark toxischen und gut in Wasser löslichen Form des Chromats(VI) vor (gilt als Auslöser der allergischen Zementdermatitis oder Maurerkrätze). Daher ist nach EU-Richtlinie 2003/53/EC die Verwendung von chromatreduziertem Beton (Zement) vorgeschrieben [bei der Chroma-treduktion wird das gut wasserlösliche Chromat durch Zugabe von Eisen(II)-sulfat oder Zinn(II)-sulfat in die weniger gut in Wasser lösliche Oxidationsstufe III überführt].

 

(Quelle: Windindustrieanlagen im Wald:

Welche Gefahren gehen von ihnen aus? ©Alexander Stahr)




Erfahrungsbericht bei der Errichtung von Windkraftanlagen in einem Trinkwasser-schutzgebiet (Wasserversorgungsverband Landkreis Fallingbostel Deutschland)


Ergebnis der verfügten Beprobung:


Die Grundwassermessstellen vor den Windkraftanlagen weisen bisher keine
Auffälligkeiten auf.

Die Grundwassermessstellen im  Abstrom der Fundamente der Windkraftanlagen weisen fast alle Grenzwertüberschreitungen auf.


Der zulässige Grenzwert für Arsen von 0,01 mg/l wird dabei bis zum siebenfachen überschritten!


Löschwasser


Bei einem Brand einer Windkraftanlage werden verschiedene giftige Stoffe frei- gesetzt. Das Maschinenhaus Gewicht von 120 Tonnen und die Nabe mit Flügeln 320 Tonnen verbrennen. Sie bestehen aus Verbundstoffen (z.B. Glasfasern und Kleber). Diese giftigen Stoffe gelanden in die Luft und mit dem Löschwasser  in unser Grundwasser.


Das Fundament einer Windkraftanlage


Um einer einzigen Anlage vom Typ E-115 einen sicheren Stand zu ermöglichen, muss ein Fundament aus 1400 m³ Kubikmetern Stahlbeton ins Erdreich gegossen werden. In der Grube, die dafür ausgehoben werden muss, könnte man rund 150 Autos vom Typ VW Polo verscharren. Dieses Fundament wiegt mit 3500t soviel wie 3500 Autos des gleichen Typs und erstreckt sich in einem Radius von ca. 20 Meter um den Anlagenmast herum. Damit der Boden das Gesamtgewicht

von über 7.000 Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schot-tergranulat, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden.

 

Dadurch kommt es zu Beeinträchti- gungen des lokalen Wasserhaushalts. Dass dies der Bodenqualität nicht zuträglich ist, liegt auf der Hand. Die Frage nach der Kontamination des Quell- oder Grundwassers durch Schmieröle muss gestellt werden.