Sieht man von Unfallgefahren z.B. durch Rotorblattbruch, Blitzschlag, Brand, Vereisung und mechanische Zerstörung durch Sturm ab, sind Emissionen Hauptursache für die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung verantwortlich. (Quelle: www.Windwahn.de)
Infraschallfolgen können erst nach Monaten oder Jahren der periodischen Belastung entstehen. Unsere Gesundheit kann nicht einer gewollten technischen Entwicklung geopfert werden, son- dern muss zwingend mit dieser Schritt halten. Gesundheitliche Schutzbereiche sind nicht ver- handelbar!
Ärztekammer warnt vor groß dimensionierten Windkraftanlagen Umfassende Studien über mögliche gesundheitsgefährdende
Auswirkungen sowie ein Mindestabstand in besiedelten Gebieten gefordert.
Wien (OTS) – Lärmphänomene, die durch den Betrieb von Windkraftanlagen verursacht werden, kommen zunehmend in den Fokus der Wissenschaft. Darauf wies die
Ärztekammer heute, Mittwoch, anlässlich des „International Noise Awareness Day“ hin. Sie fordert nun umfassende Studien zu den möglichen gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Windkraftanlagen
sowie einen Min- destabstand in besiedelten Gebieten.
Windkraftanlagen sind, im Unterschied zu einzelnen Windkrafträdern, groß dimensioniert und in sogenannten Windparks zusammengefasst. Allein der Rotordurchmesser
aktueller Windkrafträder beträgt bis zu 114 Meter, also fast die Länge eines Fußballfelds. Die Drehgeschwindigkeiten der Rotorblätter betragen zwischen 270 und 300 Stundekilometer, wodurch nicht
überhörbare Geräusche und Lärmemissionen verursacht werden.
Genau hier setzt die Kritik der Ärztekammer an: „Unser Ziel muss es sein, Schlafstörungen, psychische Affektionen und irreversible Schädigungen des
Gehörs durch Lärm, wie er auch bei Windkraftanlagen entsteht, zu verhindern“, so der Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, Piero Lercher.
Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häuften, seien umfassende
Untersuchungen hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen
„unabdingbar“.
(Quelle: © Ärztekammer für Wien)
Dr. med. Johannes Mayer aus Rieden befasste sich mit dem Thema Infraschall. Darunter versteht man Schall, dessen Frequenz unterhalb der menschlichen Hörschwelle
liegt. Von Infraschall gingen sehr wohl Gesundheitsgefahren aus, so Mayers Ansicht.
Was die Windindustrie und die Politik propagierten, sei einfach falsch. „Man findet nur das, was man misst“, sagte er und verwies auf ungeeignete Messmethoden. Der
Bürger werde für dumm verkauft.
Obwohl der Infraschall nicht hörbar sei, werde er vom Ohr über die äußeren Haarzellen als Impuls in das Stammhirn übertragen und könne dort die Zentren für
Gleichgewicht, Atmung und Herzfrequenz stören. Zusätzlich komme es zur Überlagerungen biologischer Rhythmen.
Kurzfristige Reaktionen auf Infraschall seien unter anderem Ohrdruck, Unsicher-heits- und Angstgefühle, Schwindel, Erschöpfung, Morgenmüdigkeit oder Herab-setzung
der Atemfrequenz.
Langzeitwirkungen seien eine Herabsetzung der Atemfrequenz mit Verschlechte- rung von Atemwegserkrankungen und generell der Sauerstoffversorgung, chronischer Stress
mit nächtlicher Unruhe und Schlafstörungen, Veränderung der Hirnphysiologie.
Auswirkungen seien emotionale Labilität, Depression, Burn-out und einiges mehr. Infraschall erhöhe den Blutdruck, vermindere die Anpassungsfähigkeit des Herzens und
erhöhe das Herzinfarktrisiko. Infraschallschäden seien keine „wissenschaftliche Spinnerei“, sagte Mayer und führte zahlreiche internationale Studien an, die das belegen.”
(Auszug aus Depression und Burn-out im Schatten der Windkraft | Augsburger Allgemeine | 11.05.14)
Die Meteorologen Wanka und Höppe hätten schon 2005 nachgewiesen, dass sich im Großraum München an bestimmten Föhntagen Infraschall stark gesundheitsschädlich auswirke. Damit nicht genug: "Die Suizidrate und die Notarzteinsätze wegen psychischer Störungen haben sich an diesen Tagen verdreifacht." Ursache sei eine sogenannte "schmalbandige" Störung. Und eben diese Störungen würden auch von Windanlagen erzeugt.
8. März 2016 Polen
Das Staatsinstitut ist der Ansicht, dass Windparks zu nahe an Gebäuden liegen, die für die dauerhafte Nutzung von Menschen bestimmt sind. Windenergieanlagen können
auf Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner in ihrer Nähe einen negativen Einfluss haben.
Die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit , die das Institut bei seiner Positionierung in Betracht gezogen hat, sind:
Die momentan angewandte Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung von Windfarmen ist nicht auf Windgeschwindigkeiten über 5 m/s anwendbar. Außerdem werden nicht
der komplette Frequenzgang, hier besonders der niederfrequente Bereich, und der Grad der Beeinträchtigungen berücksichtigt. Nach Ansicht des Instituts sind die derzeit geltenden Gesetze und
Verordnungen in Polen, in Bezug auf Risikofaktoren, die sich in der Praxis nur auf den Geräuschpegel beziehen, nicht nur unzureichend, um Windkraftanlagen zu genehmigen, sondern auch ungeeignet,
die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Nach Ansicht des Instituts besteht aufgrund der derzeit fehlenden umfassenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Bewertung gesundheitlicher Gefahren durch den
Anlagenbetrieb dringender Bedarf, eine umfassende Methodik zu entwickeln, nach der ein ausreichender Abstand zwischen WEA und Wohnbebauung bestimmt werden kann. Die Methodik sollte alle oben
genannten potenziellen Risikofaktoren berücksichtigen und das Ergebnis sollte die ungünstigste Situation widerspiegeln. Neben Landschaftsformen und Landnutzungseigenschaften sollte die Methodik
auch die Kategorie, die Art, Höhe und Anzahl der WEA eines bestimmten Windparks und die Lage dieses Windparks zu anderen Windparks in der Nähe berücksichtigen. Ähnliche gesetzliche Regelungen zur
Berücksichtigung mehrere Kriterien umfassenden Bewertungen, die auf komplexen numerischen Algorithmen beruhen, werden weltweit angewandt.
Das Institut ist sich der Tatsache bewusst, dass sich die Entwicklung eines entsprechenden Algorithmus innerhalb eines kurzen Zeitraums aufgrund der Vielfalt der
genannten Faktoren und der komplizierten Natur eines solchen Algorithmus als sehr schwierig erweisen kann. Daher erscheint die Bestimmung eines Mindestabstandes von WEA zur Wohnbebauung die
effektivste und einfachste Lösung zu sein. Das Bestimmen von Mindestabstände entspricht ohnehin einer allgemein verbreiteten Handhabung.
Gestützt auf die oben genannten Argumente, empfiehlt das Institut 2 km als Mindestabstand von Windparks zu Gebäuden, bis eine
umfassende Methodik für die Bewertung der Auswirkungen von Windindustrieanlagen auf die menschliche Gesundheit entwickelt sein wird. Der empfohlene Wert ergibt sich aus einer kritischen
Bewertung von Forschungsergebnissen in referierten wissenschaftlichen Schriften, unter Berücksichtigung aller potenziellen Risikofaktoren für eine Durchschnittsentfernung, die in der Regel
innerhalb der folgenden Grenzen festgelegt wird:
In ihren Stellungnahmen ebenfalls berücksichtigt hat das Institut auch die empfohlenen Mindestabstände von Windparks zur Bebauung, die von Experten und
Wissenschaftlern, sowie zentralen und lokalen Regierungsbehörden auf der ganzen Welt angegeben werden - in der Regel 1,0 bis 5,0 km.
(Quelle und übersetzung: Windwahn.de)
Nun hat auch das Schweizer Fernsehen SRF verkündet:
Die Schweiz ist kein Windland. Windkraft rentiert nur dank Subventionen.
Sie können die Sendung des Wirtschaftsmagins ECO vom 22.03.2021 hier anschauen.
Die Visualisierung der geplanten Schweizer Windparks sind im Bericht prominent enthalten.